Nach GVU-Strafantrag: Erfolgreiche Razzia durch Bielefelder und Flensburger Kripo gegen illegale Portale drei.bz und Freedownloadz - Durchsuchter voll umfänglich geständig, Portale abgeschaltet
Pressemitteilung der GVU vom 06. März 2013
Berlin, 6. März 2013. Bereits am 26. Februar ist die Staatsanwaltschaft Paderborn mit einer konzertierten Durchsuchungsaktion gegen den mutmaßlichen Betreiber der illegalen Portale "Drei.bz" sowie "Freedownloadz V2" vorgegangen. Im Verlauf der Maßnahme sicherten Beamte der Kriminalpolizei Flensburg in einem örtlichen Rechenzentrum Sicherungskopien der beiden urheberrechtsverletzenden Angebote. Die Kriminalpolizei Bielefeld konnte in den Privaträumen des Beschuldigten im Kreis Höxter die vollständigen Datenbanken des Portals "Drei.bz" sowie schriftliche Unterlagen beschlagnahmen.
Der Beschuldigte war geständig. Das zu dem Zeitpunkt noch aktive illegale Portal "Drei.bz" konnte abgeschaltet werden. Der andere urheberrechtsverletzende Internetauftritt "Freedownloadz V2" war bereits vor knapp einem Jahr vom Netz gegangen und damit acht Wochen, nachdem die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) Strafantrag gestellt hatte.
Der GVU-Strafantrag von Anfang Februar 2012 wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke richtete sich zunächst ausschließlich gegen den zu der Zeit unbekannten Betreiber des Filehoster-Portals "Freedownloadz V2". Da das Portal mehrere Werbeflächen vermietet hatte, erstattete die GVU damals zusätzlich Strafanzeige wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung. Im Verlauf der folgenden Monate erhärtete sich der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte auch für das urheberrechtsverletzende Filehoster-Portal "Drei.bz" verantwortlich sein könnte.
"Drei.bz" listete am Tag von der Durchsuchung nach eigenen Angaben insgesamt 176.566 Titel mit einer Datenmenge von 329 Terabyte. Sämtliche Dateien befanden sich auf den Servern von Internetspeicherdiensten, so genannten File- und Streamhostern. Die registrierten Nutzer von "Drei.bz" konnten auf sämtliche Inhalte durch Links in den beiden inhaltsübergreifenden Kategorien "Neues" und "Top 100" sowie in inhaltsspezifischen Kategorien, wie etwa "Movies", "Games", "eBooks", "Serien", "Appz" oder auch "XXX" zugreifen. Altersverifikationen existierten nicht.
Bereits die Startseite dieses illegalen Portals enthielt Abbildungen von Covers aktueller Kinofilme und Spiele, die von Erotikwerbung umrahmt waren. Dazu zählte ein Werbebanner, welches vorgab, eine Altersverifikation zu sein. Bei Auswahl des Buttons "Ich bin unter 18" wurde der Nutzer auf den Internetauftritt eines Erotik-Dienstes weitergeleitet. Und auch während des Navigierens auf dem Portal öffneten sich weitere Werbefenster im Hintergrund, unter anderem mit akustischen Werbebotschaften für dubiose Dienste.
"Freedownloadz V2" katalogisierte Anfang 2012 insgesamt nahezu 72.000 Links zu illegalen Dateien mit Spielfilmen und Games und geordnet nach Kategorien, wie "Filme", "TV-Serien" oder Spielen für PC und verschiedene Konsolen. Zusätzlich enthielt das illegale Angebot eine "XXX"-Sektion mit direkten Verlinkungen zu insgesamt 9.119 pornografischen Videodateien. Wie bei "Drei.bz" waren die Dateien bei Filehostern gespeichert, die selbst über keine Suchfunktion verfügen. Öffentlich zugänglich gemacht wurden die urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Veröffentlichung der Links.
Der Beschuldigte war geständig. Das zu dem Zeitpunkt noch aktive illegale Portal "Drei.bz" konnte abgeschaltet werden. Der andere urheberrechtsverletzende Internetauftritt "Freedownloadz V2" war bereits vor knapp einem Jahr vom Netz gegangen und damit acht Wochen, nachdem die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) Strafantrag gestellt hatte.
Der GVU-Strafantrag von Anfang Februar 2012 wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke richtete sich zunächst ausschließlich gegen den zu der Zeit unbekannten Betreiber des Filehoster-Portals "Freedownloadz V2". Da das Portal mehrere Werbeflächen vermietet hatte, erstattete die GVU damals zusätzlich Strafanzeige wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung. Im Verlauf der folgenden Monate erhärtete sich der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte auch für das urheberrechtsverletzende Filehoster-Portal "Drei.bz" verantwortlich sein könnte.
"Drei.bz" listete am Tag von der Durchsuchung nach eigenen Angaben insgesamt 176.566 Titel mit einer Datenmenge von 329 Terabyte. Sämtliche Dateien befanden sich auf den Servern von Internetspeicherdiensten, so genannten File- und Streamhostern. Die registrierten Nutzer von "Drei.bz" konnten auf sämtliche Inhalte durch Links in den beiden inhaltsübergreifenden Kategorien "Neues" und "Top 100" sowie in inhaltsspezifischen Kategorien, wie etwa "Movies", "Games", "eBooks", "Serien", "Appz" oder auch "XXX" zugreifen. Altersverifikationen existierten nicht.
Bereits die Startseite dieses illegalen Portals enthielt Abbildungen von Covers aktueller Kinofilme und Spiele, die von Erotikwerbung umrahmt waren. Dazu zählte ein Werbebanner, welches vorgab, eine Altersverifikation zu sein. Bei Auswahl des Buttons "Ich bin unter 18" wurde der Nutzer auf den Internetauftritt eines Erotik-Dienstes weitergeleitet. Und auch während des Navigierens auf dem Portal öffneten sich weitere Werbefenster im Hintergrund, unter anderem mit akustischen Werbebotschaften für dubiose Dienste.
"Freedownloadz V2" katalogisierte Anfang 2012 insgesamt nahezu 72.000 Links zu illegalen Dateien mit Spielfilmen und Games und geordnet nach Kategorien, wie "Filme", "TV-Serien" oder Spielen für PC und verschiedene Konsolen. Zusätzlich enthielt das illegale Angebot eine "XXX"-Sektion mit direkten Verlinkungen zu insgesamt 9.119 pornografischen Videodateien. Wie bei "Drei.bz" waren die Dateien bei Filehostern gespeichert, die selbst über keine Suchfunktion verfügen. Öffentlich zugänglich gemacht wurden die urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Veröffentlichung der Links.
